Klar für die Umwelt.

Stadtwerke Husum Abwasserentsorgung

Erlass Schleswig-Holstein

Ihre Grundstücksentwässerungsleitungen sind gemäß der Abwassersatzung nach der DIN 1986 herzustellen und zu betrieben. Bei neuen Grundstücksentwässerungen ist hiernach eine Dichtheitsprüfung der Leitungen durchzuführen und der Abwasserentsorgung vorzulegen.

Bei bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen ist ein Dichtheitsnachweis nicht unmittelbar vorzulegen. Hierzu hat das Ministerium des Landes Schleswig-Holstein einen Erlass herausgegeben, der hierfür entsprechende Termine und Zuständigkeiten regelt.

Weitere Informationen sind den Durchführungshinweisen, die als Download hier zu finden sind, zu entnehmen:

Service Telefon
04841 / 8997-0

Mo. – Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Bereitschaft
04841 / 8997-200

Gespräche zum normalen Telefontarif.

Grundstücksentwässerung

Erfahre Sie hier alles wichtige zur privaten Grundstücksentwässerung. Alle wichtigen Formulare können Sie sich hier bequem online herunterladen.

Gebühren

Die umweltgerechte Abwasserentsorgung stellt einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz dar. Den aktuellen Gebührenstand erfahren Sie hier.

Downloads

Alle wichtigen Anträge und Formulare können Sie sich hier bequem online herunterladen.