Klar für die Umwelt.

Stadtwerke Husum Abwasserentsorgung

Entsorgung von Poolwasser

Private Pools und Schwimmbäder erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Nach dem Ende des Sommers stellt sich die Frage:

Was mache ich zum Herbst/Winter mit dem in meinem Pool befindlichen Wasser?

Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser im Sinne des § 54 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird. Poolwasser wird in der Regel chemisch behandelt bzw. desinfiziert, unter anderem mit Chlor, Algenschutzmittel, Salz, etc. Auch aus der Umwelt kommen weitere Verunreinigungen wie Staub, Algensporen und andere Partikel hinzu. Ebenfalls wird das Poolwasser durch Sonnenschutzcremes, Haare, Schweiß und evtl. auch Körperflüssigkeiten verunreinigt.

Aufgrund dieser Veränderungen des Wassers handelt es sich bei dem zu entsorgenden Poolwasser stets um Schmutzwasser!

Ein Entleeren des Pools in den eigenen Garten scheidet daher aus. Die Versickerung des Poolwassers oder die Verwendung zur Bewässerung im eigenen Garten ist verboten! Mit einer Versickerung im Garten würde das Schmutzwasser in das Erdreich versickern und könnte danach auch ins Grundwasser gelangen. Auch darf das Poolwasser nicht über die Regenabläufe in den Regenwasserkanal eingeleitet werden!

Ebenso könnte eine Entleerung des Pools im Garten nach einer langen Hitzeperiode – wie sie in den letzten Jahren war – dazu führen, dass der Boden die hohe Wassermenge nicht aufnehmen kann. Dies kann zu Schäden am eigenen Gebäude, Nachbargebäude oder auch Kellerräumen führen. Insbesondere bei Schäden an benachbarten Grundstücken macht man sich schadensersatzpflichtig.

Das Frischwasser zum Befüllen des Pools darf nicht einem extra angebrachten, von Abwassergebühren befreiten, Gartenwasserzähler entnommen werden. Dieses würde eine Abgabenhinterziehung darstellen.

Ordnungswidrigkeiten nach § 29 der Allgemeinen Abwassersatzung der Stadt Husum
können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EURO geahndet werden.

Die Stadtwerke Husum Abwasserentsorgung weisen darauf hin, dass der Anschlussnehmer verpflichtet ist, Poolwasser unter Beachtung der Einleitungsbedingungen in den Schmutzwasserkanal einzuleiten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.:04841 / 8997 – 0)

Service Telefon
04841 / 8997-0

Mo. – Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Bereitschaft
04841 / 8997-200

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